Allgemein
Für alle Wanderungen und Ski bzw. Freeride - Touren ist eine geeignete Ausrüstung Pflicht!
Erste-Hilfe-Ausrüstung, Mobiltelefon, Biwaksack und Orientierungsausrüstung gehören in jeden
Rucksack. Bei allen Ski bzw. Freeride-Touren gilt: Bergtaugliche Skibekleidung, Handschuhe,
Skischuhe und Schibrille mit UV-Schutz, LVS-Gerät, Sonde u. Schaufel als Standartausrüstung und sind verpflichtend mitzuführen.
Das Tragen eines Helms ist sehr empfehlenswert. Der Veranstalter SKI-RODEO weist auch darauf hin, dass für
Kinder und Jugendliche das Tragen eines Helmes (ÖNORMEN 1077:2007 laut Salzburger Landessportgesetz
1988, LGBl 98/1987) bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres verpflichtend ist.
Anmeldung und Durchführung
Registriert sind Sie mit einer telefonischen oder schriftlichen Anmeldung. Gemäß Ausschreibung verpflichtet sich der Veranstalter SKI-RODEO
das entsprechende Programm anzubieten. Die Teilnehmer verpflichten sich die vereinbarten Preise zu bezahlen und die Zahlungsmodalität einzuhalten.
Bei Lawinengefahr, Schlechtwetter, mangelnder Kondition der Teilnehmer oder sonstige ungünstige
Verhältnisse behaltet sich der Veranstalter SKI-RODEO das Recht vor, aus Sicherheitsgründen das Programm zu ändern.
Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden und mit der Anmeldung akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Veranstalters SKI-RODEO und sie sind Bestandteil des Vertrages.
Zahlungsbedingungen
Die anfallenden Kosten sind in bar oder per Bankverbindung (Überweisung) vor Antritt zu begleichen.
Stornierungen durch den Kunden
Eine Stornierung der Aktivität durch den Touristen sollte schriftlich an: skirichi@gmx.at mitgeteilt werden.
Kosten bei Stornierung wie folgt:
Stornierung durch den Veranstalter
Liegen Umstände wie (Sicherheit, behördliche Maßnahmen, Wetterbedingungen oder anderweitige höhere Gewalten) vor,
die eine Durchführung des Angebotes verhindern, so kann der Veranstalter
SKI-RODEO kurzfristig vom Vertrag zurücktreten.
Falls der Kunde auf keine der ihm angebotenen Ersatzangebote umbuchen will oder kann, werden ihm die geleisteten Zahlungen
(abzüglich der schon beanspruchten Leistungen) selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
Versicherungen
(Der Veranstalter SKI-RODEO weist ausdrücklich auf die Auslandsregelung hin).
Durch den Veranstalter sind die Teilnehmer nicht versichert. Der Veranstalter SKI-RODEO
empfiehlt den Teilnehmern, ihre persönliche Unfall-, Kranken-, und sonstigen Versicherungen zu prüfen.
Für Unfälle wird nicht gehaftet.
Haftungsausschuss und Medizinische Angaben
Der Veranstalter SKI-RODEO haftet nicht bei Versäumnis, höherer Gewalt oder bei Ereignissen, welche trotz aller Sorgfaltspflicht nicht
vorhersehbar oder abwendbar sind. Ausgeschlossen sind auch Personen- und Sachschäden durch mangelhaften Zustand der Ausrüstung.
Alle Teilnehmer sind verpflichtet, dem Veranstalter
SKI-RODEO gesundheitsrelevante Informationen, die die Teilnahme beeinflussen können, mitzuteilen.
Einnahmen von Medikamenten, die eine Beeinträchtigung nach sich ziehen usw..
Der Veranstalter SKI-RODEO weist darauf hin, dass ein Unfall nie ausgeschlossen werden kann.
Um diesen breiten Unsicherheitsbereich so gering wie möglich zu halten, erwartet der Veranstalter von jedem Teilnehmer ein gewisses Maß an
Eigenverantwortung und Umsichtigkeit.
Mit der Buchung eines Angebotes akzeptiert der Teilnehmer diesen breiten Unsicherheitsbereich.
Die Teilnahme an den Angeboten erfolgt immer in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko!
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es wird österreichisches Recht vereinbart.
Gerichtsstand: Bezirksgericht 5600 St. Johann i.Pg.
Die Vertragssprache ist Deutsch.